Jungen zwischen 14
und 18 Jahren dürfen daher keine Beziehung mit einem über 19jährigen eingehen. Tun sie
es dennoch, riskiert ihr Partner zwischen 6 Monaten und 5 Jahren Gefängnis.
Lesben werden vom Gesetzgeber gar nicht erst ernst
genommen. Bei ihnen könne man ohnehin nicht zwischen Sex und Körperpflege unterscheiden,
heißt es in der Regierungsvorlage 1970. Deshalb gilt für sie keine besondere höhere
Altersgrenze, sondern ebenfalls die allgemeine von 14 Jahren.
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