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pfeil2.gif (78 Byte) Jungen zwischen 14 und 18 Jahren dürfen daher keine Beziehung mit einem über 19jährigen eingehen. Tun sie es dennoch, riskiert ihr Partner zwischen 6 Monaten und 5 Jahren Gefängnis.

pfeil2.gif (78 Byte) Lesben werden vom Gesetzgeber gar nicht erst ernst genommen. Bei ihnen könne man ohnehin nicht zwischen Sex und Körperpflege unterscheiden, heißt es in der Regierungsvorlage 1970. Deshalb gilt für sie keine besondere höhere Altersgrenze, sondern ebenfalls die allgemeine von 14 Jahren.