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 04x2.gif (638 Byte)  (13 und 10 Jahre alt) haben eine - in diesem Alter oft vorkommende - sexuelle Beziehungarrow.gif (146 Byte)Beide begehen ein Sexualverbrechen (§§ 206, 207, StGB: "(Schwerer) Sexueller Mißbrauch von Unmündigen"), sind aber noch strafunmündig.

 04x3.gif (658 Byte) (der Ältere ist nun 14 und der Jüngere 11) arrow.gif (146 Byte)Dem 14jährigen drohen bis zu 5 Jahren Gefängnis (§§206, 207 StGB i.V.m. § 5 JGG).

 

04x3.gif (658 Byte) (der Ältere ist nun 15 und der Jüngere 12)arrow.gif (146 Byte)Für sexuelle Kontakte, die nicht mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, kann der Ältere nun nicht mehr bestraft werden (§ 207 Abs. 4 StGB). Solche Taten sind aber dennoch nach wie vor ein Verbrechen, weshalb anderen Personen (wie etwa den Eltern, die das erlauben) wegen Anstiftung und Beihilfe bis zu 10 Jahre Gefängnis drohen (§§ 12, 206f StGB).

04x3.gif (658 Byte)  (der Ältere ist nun 16 und der Jüngere 13)arrow.gif (146 Byte)Nun kann der Ältere auch für sexuelle Kontakte, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, nicht mehr bestraft werden (§§ 206 Abs. 4, 207 Abs. 4 StGB), außer das Eindringen erfolgt mit Gegenständen (§ 206 Abs. 4 StGB). Alle diese Taten sind aber dennoch nach wie vor ein Verbrechen, weshalb anderen Personen (wie etwa den Eltern, die das erlauben) wegen Anstiftung und Beihilfe bis zu 10 Jahre Gefängnis drohen (§§ 12, 206f StGB).

04x8.gif (1069 Byte) (der Ältere ist nun 17 und der Jüngere 14)arrow.gif (146 Byte)alle genannten Beschränkungen entfallen. Die beiden dürfen nun jede Art von Sexualverkehr völlig legal vornehmen.

 04x5.gif (801 Byte) (nun ist der Ältere 19 und der Jüngere 16) arrow.gif (146 Byte)Die Beziehung wird zum Sexualverbrechen und dem 19jährigen droht wieder Gefängnis von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren (§ 209 StGB)

04x6.gif (1162 Byte) (nun ist der Ältere 21 und der Jüngere 18) arrow.gif (146 Byte)Erst jetzt "dürfen sie" bis an ihr Lebensende...