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arrow.gif (146 Byte)§ 209 fördert Jugendprostitution
arrow.gif (146 Byte)§ 209 erhöht die Gefahr von
Selbstmord und Ansteckung mit HIV

 

"Das Strafrecht in seiner gegenwärtigen Form schützt einseitig nur die ,Freiheit vor Sexualität', nicht jedoch - was in einer pluralistischen demokratischen Gesellschaft notwendig wäre - auch die ,Freiheit zur Sexualität'. Das führt zu den in Ansätzen geschilderten Gefährdungen von Jugendlichen, weshalb wir im Interesse des Jugendschutzes nachdrücklich die ersatzlose Streichung des § 209 StGB fordern müssen." Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien, 1991

"Diese durch strafrechtliche Komponenten bedingte Illegalität bringt ... eine wesentlich größere Gefährdung durch Geschlechtskrankheiten und gerade in der heutigen Zeit durch die Krankheit Aids (mit sich)" - Bundesministerium für Gesundheit, 1992

"Selbstmord ist die häufigste Todesursache unter homo- und bisexuellen Jugendlichen; und die einzig wirksame Gegenstrategie besteht in Akzeptanz und Untersützung homo- und bisexueller Burschen und Mädchen und ihrer sexuellen Orientierung." - U.S. Gesundheitsministerium, 1989

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