§
209 fördert Jugendprostitution
§ 209 erhöht die Gefahr von Selbstmord und Ansteckung mit HIV
"Das Strafrecht in seiner
gegenwärtigen Form schützt einseitig nur die ,Freiheit vor Sexualität', nicht jedoch -
was in einer pluralistischen demokratischen Gesellschaft notwendig wäre - auch die
,Freiheit zur Sexualität'. Das führt zu den in Ansätzen geschilderten Gefährdungen von
Jugendlichen, weshalb wir im Interesse des Jugendschutzes nachdrücklich die ersatzlose
Streichung des § 209 StGB fordern müssen." Kinder- und
Jugendanwaltschaft Wien, 1991
"Diese durch strafrechtliche
Komponenten bedingte Illegalität bringt ... eine wesentlich größere Gefährdung durch
Geschlechtskrankheiten und gerade in der heutigen Zeit durch die Krankheit Aids (mit
sich)" - Bundesministerium für Gesundheit, 1992
"Selbstmord ist die häufigste
Todesursache unter homo- und bisexuellen Jugendlichen; und die einzig wirksame
Gegenstrategie besteht in Akzeptanz und Untersützung homo- und bisexueller Burschen und
Mädchen und ihrer sexuellen Orientierung." - U.S.
Gesundheitsministerium, 1989
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