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arrow2.gif (110 Byte) Die katholische Kirche hat in dem Staat, in dem sie auch auf weltlichem Gebiet unumschränkt herrscht, nie Sonderbestimmungen gegen Homosexuelle eingeführt und seit 1929 ein einheitliches Mindestalter von 12 Jahren für gleich- und verschiedengeschlechtliche Beziehungen festgelegt (Art. 331ff Codice Penale).

 

arrow2.gif (110 Byte) Auch die übergroße Mehrheit der 43 Mitgliedstaaten des Europarates hat einheitliche Altersgrenzen festgelegt (siehe "Vergleich").